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ArbG Frankfurt/Main, 28.03.2019 - 21 Ca 7581/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 28.03.2019 - 21 Ca 7581/18
- LAG Hessen, 15.01.2021 - 3 Sa 1115/19
- BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 339/21
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 15.01.2021 - 3 Sa 1115/19
In Anlehung an 7 ZAR 487/99: Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. AÜG liegt nicht vor, …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2019 - 21 Ca 7581/18- wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2019 -21 Ca 7581/18- abzuändern und.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2019 -21 Ca 7581/18- betreffend die Beklagte zu 1) ist als Rechtsmittel in einem Verfahren über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes statthaft, § 64 Abs. 2c ArbGG.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2019 -21 Ca 7581/18- betreffend die Beklagte zu 2) ist nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes statthaft, § 64 Abs. 2b ArbGG.